Zusammenhänge verstehen
Lerntexte erklären die Grundlagen und verbinden sie mit den passenden Normen. So findest du den Ausgangspunkt deiner Prüfung.
Strafrecht BT: Delikte gegen die Person · Skript und Karteikarten
Tötung, Körperverletzung, Freiheit und Ehre: Lerne die Delikte gegen die Person und verbinde sie mit deinem Wissen aus Strafrecht AT. Zwölf Module, Fälle mit Lösungen und 240 Karteikarten für einmalig 9,90 €. Das erste Modul kannst du kostenlos lesen.
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4 gewinnt | Jura
Verstehen.
Anwenden.
Wiederholen.
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Modul 01 · Totschlag und weitere Tötungsdelikte
Ein vollständiges Modul aus dem Originalskript: Lernstoff, Prüfungsschritte, ein Fall mit ausformulierter Lösung und Wiederholungsfragen.
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So ist der Lernstoff aufgebaut
Lerntexte erklären die Grundlagen und verbinden sie mit den passenden Normen. So findest du den Ausgangspunkt deiner Prüfung.
Fälle und Abwandlungen geben dir eine konkrete Aufgabe. Entwirf deine Lösungsskizze und vergleiche danach mit der Lösung.
Wiederholungsfragen und begleitende Karten greifen Definitionen, Prüfungsschritte und Abgrenzungen auf. Antworte zuerst aus dem Kopf.
Der Inhalt im Überblick
Das Gesamtskript behandelt Delikte gegen die Person und verbindet die Grundlagen mit Prüfungsaufbau, Abgrenzungen und Fallanwendung.
Vier echte Karten aus Modul 01
Formuliere erst deine Antwort. Decke danach die Erklärung auf und schlage die verlinkte Norm im Gesetz nach.
Prüfe den Tod eines anderen Menschen, Handlung, Kausalität, objektive Zurechnung und Tötungsvorsatz; anschließend Rechtswidrigkeit und Schuld.
Bedingter Vorsatz genügt. Ein Verlangen des Opfers rechtfertigt fremde Tötung nicht allgemein. Bei Nichthandeln müssen zusätzlich die besonderen Voraussetzungen des § 13 StGB festgestellt werden.
Grundsätzlich mit dem Beginn der Geburt, bei natürlicher Geburt regelmäßig mit dem Einsetzen der Eröffnungswehen.
Das Kind muss den Mutterleib noch nicht vollständig verlassen haben. Vor dem maßgeblichen Beginn gelten grundsätzlich die besonderen Regeln über Schwangerschaftsabbruch; bei operativer Entbindung sind eigene Maßstäbe anzuwenden.
Die Geburt beginnt regelmäßig mit der Eröffnung des Uterus zum Zweck der dauerhaften Trennung des Kindes vom Mutterleib.
Bloße Vorbereitung der Operation ist damit nicht identisch. Die Abgrenzung entscheidet über den Anwendungsbereich der Tötungsdelikte. Medizinische Details sind im Grenzfall anhand gesicherter Tatsachen zu beurteilen.
Maßgeblich ist der irreversible Ausfall der Gesamtfunktion von Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm; bloßer Herzstillstand ist nicht stets endgültig.
Die Beschleunigung eines noch laufenden Sterbeprozesses kann Tötung sein. Ein Angriff auf einen bereits Verstorbenen kann bei entsprechender Fehlvorstellung einen untauglichen Tötungsversuch begründen.
Diese Vorschau zeigt vier ausgewählte Karten. Der vollständige Begleitsatz umfasst 240 Karten zu allen zwölf Modulen.