Strafrecht BT: Delikte gegen die Person · Skript und Karteikarten

Strafrecht BT
Delikte gegen die Person.

Tötung, Körperverletzung, Freiheit und Ehre: Lerne die Delikte gegen die Person und verbinde sie mit deinem Wissen aus Strafrecht AT. Zwölf Module, Fälle mit Lösungen und 240 Karteikarten für einmalig 9,90 €. Das erste Modul kannst du kostenlos lesen.

9 Seiten als PDF · Vollständiges erstes Modul · Ohne Anmeldung

9,90 € einmalig · kein Abo · keine Versandkosten.
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4 gewinnt | Jura

Strafrecht
BT

Verstehen.
Anwenden.
Wiederholen.

Dein erster EinblickModul 01 kostenlos lesen
109
Seiten im Gesamtskript
12
Aufeinander aufbauende Module
14
Fälle mit Lösungen
60
Wiederholungsfragen
240
Begleitende Karteikarten

Jetzt kostenlos kennenlernen

Ein ganzes Modul. Ein klarer Einblick.

Modul 01 · Totschlag und weitere Tötungsdelikte

Totschlag und weitere Tötungsdelikte

Ein vollständiges Modul aus dem Originalskript: Lernstoff, Prüfungsschritte, ein Fall mit ausformulierter Lösung und Wiederholungsfragen.

Leseprobe als PDF öffnen ↗

9 Originalseiten · PDF · Ohne Anmeldung

So ist der Lernstoff aufgebaut

Lesen. Selbst lösen. Aktiv abrufen.

Zusammenhänge verstehen

Lerntexte erklären die Grundlagen und verbinden sie mit den passenden Normen. So findest du den Ausgangspunkt deiner Prüfung.

Am Fall anwenden

Fälle und Abwandlungen geben dir eine konkrete Aufgabe. Entwirf deine Lösungsskizze und vergleiche danach mit der Lösung.

Wissen abrufen

Wiederholungsfragen und begleitende Karten greifen Definitionen, Prüfungsschritte und Abgrenzungen auf. Antworte zuerst aus dem Kopf.

Der Inhalt im Überblick

Zwölf Module. Vom Einstieg zur vernetzten Prüfung.

Das Gesamtskript behandelt Delikte gegen die Person und verbindet die Grundlagen mit Prüfungsaufbau, Abgrenzungen und Fallanwendung.

  1. 01Totschlag und weitere Tötungsdelikte
  2. 02Tatbezogene Mordmerkmale
  3. 03Täterbezogene Mordmerkmale und Beteiligung
  4. 04Körperverletzung und Fahrlässigkeit
  5. 05Gefährliche Körperverletzung
  6. 06Schwere Folgen einer Körperverletzung
  7. 07Einwilligung und Beteiligung an Schlägereien
  8. 08Freiheitsberaubung und Bemächtigung
  9. 09Nötigung und Bedrohung
  10. 10Nachstellung und sexuelle Selbstbestimmung
  11. 11Beleidigung und Tatsachenbehauptungen
  12. 12Hilfeleistung und vernetzte Personenfälle

Vier echte Karten aus Modul 01

Was weißt du schon?

Formuliere erst deine Antwort. Decke danach die Erklärung auf und schlage die verlinkte Norm im Gesetz nach.

Modul 01 · PrüfungSTP-01-001 Wie prüfst du vollendeten Totschlag nach § 212 Abs. 1 StGB? Antwort aufdecken +Antwort zuklappen −

Prüfe den Tod eines anderen Menschen, Handlung, Kausalität, objektive Zurechnung und Tötungsvorsatz; anschließend Rechtswidrigkeit und Schuld.

Bedingter Vorsatz genügt. Ein Verlangen des Opfers rechtfertigt fremde Tötung nicht allgemein. Bei Nichthandeln müssen zusätzlich die besonderen Voraussetzungen des § 13 StGB festgestellt werden.

Modul 01 · DefinitionSTP-01-002 Wann beginnt der strafrechtliche Menschenschutz bei natürlicher Geburt? Antwort aufdecken +Antwort zuklappen −

Grundsätzlich mit dem Beginn der Geburt, bei natürlicher Geburt regelmäßig mit dem Einsetzen der Eröffnungswehen.

Das Kind muss den Mutterleib noch nicht vollständig verlassen haben. Vor dem maßgeblichen Beginn gelten grundsätzlich die besonderen Regeln über Schwangerschaftsabbruch; bei operativer Entbindung sind eigene Maßstäbe anzuwenden.

Modul 01 · AbgrenzungSTP-01-003 Welche Grenze zieht der BGH bei einer operativen Entbindung vor Eröffnungswehen? Antwort aufdecken +Antwort zuklappen −

Die Geburt beginnt regelmäßig mit der Eröffnung des Uterus zum Zweck der dauerhaften Trennung des Kindes vom Mutterleib.

Bloße Vorbereitung der Operation ist damit nicht identisch. Die Abgrenzung entscheidet über den Anwendungsbereich der Tötungsdelikte. Medizinische Details sind im Grenzfall anhand gesicherter Tatsachen zu beurteilen.

Modul 01 · DefinitionSTP-01-004 Welcher Maßstab bestimmt das Ende menschlichen Lebens? Antwort aufdecken +Antwort zuklappen −

Maßgeblich ist der irreversible Ausfall der Gesamtfunktion von Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm; bloßer Herzstillstand ist nicht stets endgültig.

Die Beschleunigung eines noch laufenden Sterbeprozesses kann Tötung sein. Ein Angriff auf einen bereits Verstorbenen kann bei entsprechender Fehlvorstellung einen untauglichen Tötungsversuch begründen.

Diese Vorschau zeigt vier ausgewählte Karten. Der vollständige Begleitsatz umfasst 240 Karten zu allen zwölf Modulen.