Zusammenhänge verstehen
Lerntexte erklären die Grundlagen und verbinden sie mit den passenden Normen. So findest du den Ausgangspunkt deiner Prüfung.
Schuldrecht BT: Vertragliche Schuldverhältnisse · Skript und Karteikarten
Kauf, Miete, Dienst und Werk: Welcher Anspruch passt zu welchem Vertrag? Lerne die Vertragstypen und wende die Regeln aus Schuldrecht AT am Fall an. Zwölf Module, Fälle mit Lösungen und 240 Karteikarten für einmalig 9,90 €. Das erste Modul kannst du kostenlos lesen.
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4 gewinnt | Jura
Verstehen.
Anwenden.
Wiederholen.
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Modul 01 · Kaufvertrag und Gefahrtragung
Ein vollständiges Modul aus dem Originalskript: Lernstoff, Prüfungsschritte, ein Fall mit ausformulierter Lösung und Wiederholungsfragen.
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So ist der Lernstoff aufgebaut
Lerntexte erklären die Grundlagen und verbinden sie mit den passenden Normen. So findest du den Ausgangspunkt deiner Prüfung.
Fälle und Abwandlungen geben dir eine konkrete Aufgabe. Entwirf deine Lösungsskizze und vergleiche danach mit der Lösung.
Wiederholungsfragen und begleitende Karten greifen Definitionen, Prüfungsschritte und Abgrenzungen auf. Antworte zuerst aus dem Kopf.
Der Inhalt im Überblick
Das Gesamtskript behandelt Vertragliche Schuldverhältnisse und verbindet die Grundlagen mit Prüfungsaufbau, Abgrenzungen und Fallanwendung.
Vier echte Karten aus Modul 01
Formuliere erst deine Antwort. Decke danach die Erklärung auf und schlage die verlinkte Norm im Gesetz nach.
Ein gegenseitiger Vertrag, durch den der Verkäufer Übergabe, Eigentumsverschaffung und eine Sache ohne Sach- oder Rechtsmängel schuldet.
Der Käufer schuldet Zahlung des vereinbarten Kaufpreises und Abnahme. Der Vertrag begründet diese Pflichten; das Eigentum wird durch ein gesondertes Verfügungsgeschäft übertragen.
Die Parteien, der Kaufgegenstand und der Kaufpreis müssen bestimmt oder zumindest bestimmbar sein. Hinzukommen müssen übereinstimmende Willenserklärungen mit Rechtsbindungswillen.
Eine bloße unverbindliche Warenpräsentation ist nicht automatisch ein Angebot. Ermittle den konkreten Vertragsinhalt durch Auslegung, bevor du einen Kaufpreisanspruch prüfst.
Anspruch aus § 433 Abs. 1 Satz 1 BGB: wirksamer Kaufvertrag, kein Erlöschen oder Leistungsausschluss, keine durchgreifenden Einreden.
Erfüllung, Unmöglichkeit und die Einrede des nicht erfüllten Vertrags erfüllen unterschiedliche Funktionen. Dass der Kaufpreis noch offen ist, beseitigt den Lieferanspruch nicht automatisch.
Die Zahlung des vereinbarten Kaufpreises und die Abnahme der gekauften Sache. Abnahme bedeutet hier grundsätzlich Entgegennahme.
Diese kaufrechtliche Abnahme ist von der werkvertraglichen Billigung des Werks zu unterscheiden. Ob der Preis bereits fällig und durchsetzbar ist, prüfst du zusätzlich anhand von Vereinbarung und Einreden.
Diese Vorschau zeigt vier ausgewählte Karten. Der vollständige Begleitsatz umfasst 240 Karten zu allen zwölf Modulen.