Schuldrecht BT: Gesetzliche Schuldverhältnisse · Skript und Karteikarten

Schuldrecht BT
Gesetzliche Schuldverhältnisse.

Ansprüche ohne Vertrag: Verstehe Geschäftsführung ohne Auftrag, Bereicherungsrecht und Deliktsrecht. Ordne die Ansprüche ein und begründe die einzelnen Voraussetzungen am Fall. Zwölf Module, Fälle mit Lösungen und 240 Karteikarten für einmalig 9,90 €. Das erste Modul kannst du kostenlos lesen.

7 Seiten als PDF · Vollständiges erstes Modul · Ohne Anmeldung

9,90 € einmalig · kein Abo · keine Versandkosten.
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

4 gewinnt | Jura

Schuldrecht
BT

Verstehen.
Anwenden.
Wiederholen.

Dein erster EinblickModul 01 kostenlos lesen
95
Seiten im Gesamtskript
12
Aufeinander aufbauende Module
14
Fälle mit Lösungen
60
Wiederholungsfragen
240
Begleitende Karteikarten

Jetzt kostenlos kennenlernen

Ein ganzes Modul. Ein klarer Einblick.

Modul 01 · Gesetzliche Ansprüche im System

Gesetzliche Ansprüche im System

Ein vollständiges Modul aus dem Originalskript: Lernstoff, Prüfungsschritte, ein Fall mit ausformulierter Lösung und Wiederholungsfragen.

Leseprobe als PDF öffnen ↗

7 Originalseiten · PDF · Ohne Anmeldung

So ist der Lernstoff aufgebaut

Lesen. Selbst lösen. Aktiv abrufen.

Zusammenhänge verstehen

Lerntexte erklären die Grundlagen und verbinden sie mit den passenden Normen. So findest du den Ausgangspunkt deiner Prüfung.

Am Fall anwenden

Fälle und Abwandlungen geben dir eine konkrete Aufgabe. Entwirf deine Lösungsskizze und vergleiche danach mit der Lösung.

Wissen abrufen

Wiederholungsfragen und begleitende Karten greifen Definitionen, Prüfungsschritte und Abgrenzungen auf. Antworte zuerst aus dem Kopf.

Der Inhalt im Überblick

Zwölf Module. Vom Einstieg zur vernetzten Prüfung.

Das Gesamtskript behandelt Gesetzliche Schuldverhältnisse und verbindet die Grundlagen mit Prüfungsaufbau, Abgrenzungen und Fallanwendung.

  1. 01Gesetzliche Ansprüche im System
  2. 02Berechtigte Geschäftsführung ohne Auftrag
  3. 03Unberechtigte GoA und Geschäftsanmaßung
  4. 04Leistungskondiktion und Ausschlüsse
  5. 05Nichtleistung und fremde Verfügung
  6. 06Umfang der Bereicherungshaftung
  7. 07Bereicherung mit drei Beteiligten
  8. 08Haftung aus § 823 Abs. 1 BGB
  9. 09Schutzgesetz und Verantwortlichkeit
  10. 10Dritte und mehrere Beteiligte
  11. 11Gefährdung und fehlerhafte Produkte
  12. 12Abwehr und vernetzte Fälle

Vier echte Karten aus Modul 01

Was weißt du schon?

Formuliere erst deine Antwort. Decke danach die Erklärung auf und schlage die verlinkte Norm im Gesetz nach.

Modul 01 · DefinitionBTG-01-001 Was ist ein gesetzliches Schuldverhältnis? Antwort aufdecken +Antwort zuklappen −

Eine rechtliche Sonderbeziehung, deren Entstehung das Gesetz an bestimmte Tatsachen knüpft, ohne dass ein Vertrag zwischen den Beteiligten erforderlich ist.

Beispiele sind Geschäftsführung ohne Auftrag, ungerechtfertigte Bereicherung und unerlaubte Handlung. Jede Gruppe hat eigene Voraussetzungen und Rechtsfolgen; fehlender Vertrag bedeutet daher nicht fehlender Anspruch.

Modul 01 · AbgrenzungBTG-01-002 Welches Problem regelt die Geschäftsführung ohne Auftrag? Antwort aufdecken +Antwort zuklappen −

Die Besorgung eines fremden Geschäfts ohne Auftrag oder sonstige Berechtigung gegenüber dem Geschäftsherrn unter den gesetzlichen Voraussetzungen.

Relevant sind insbesondere Pflichten des Handelnden, Aufwendungsersatz und Herausgabe Erlangten. Hilfe allein erzeugt noch keinen Anspruch auf Bezahlung jeder Tätigkeit; Selbstbestimmung und maßgeblicher Wille des Geschäftsherrn bleiben zu beachten.

Modul 01 · AbgrenzungBTG-01-003 Worin liegt die Grundfunktion des Bereicherungsrechts? Antwort aufdecken +Antwort zuklappen −

Im Ausgleich rechtlich nicht gerechtfertigter Vermögensverschiebungen. Es fragt nach dem konkreten Erlangten und dem richtigen Rückforderungsverhältnis.

Verschulden ist für den Grundanspruch regelmäßig nicht erforderlich. Ob und in welchem Umfang herauszugeben oder Wertersatz zu leisten ist, folgt erst aus der weiteren Haftungsprüfung.

Modul 01 · AbgrenzungBTG-01-004 Warum ersetzt § 823 Abs. 1 BGB nicht jeden wirtschaftlichen Nachteil? Antwort aufdecken +Antwort zuklappen −

Die Norm schützt bestimmte absolute Rechtsgüter und Rechte, insbesondere Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit und Eigentum.

Ein reiner Vermögensschaden ohne Verletzung eines geschützten Rechts genügt hierfür nicht. Andere Grundlagen, etwa Schutzgesetzverletzung oder vorsätzliche sittenwidrige Schädigung, müssen mit ihren eigenen Voraussetzungen geprüft werden.

Diese Vorschau zeigt vier ausgewählte Karten. Der vollständige Begleitsatz umfasst 240 Karten zu allen zwölf Modulen.