Mobiliarsachenrecht · Skript und Karteikarten

Mobiliar­sachenrecht
Eigentum an beweglichen Sachen.

Wem gehört die Sache, und wer darf sie behalten? Verstehe Besitz, Eigentumsübertragung und gutgläubigen Erwerb. Prüfe Herausgabe, Eigentümer-Besitzer-Verhältnis und Sicherungsrechte an beweglichen Sachen am Fall. Zwölf Module, Fälle mit Lösungen und 240 Karteikarten für einmalig 9,90 €. Das erste Modul kannst du kostenlos lesen.

18 Seiten als PDF · Vollständiges erstes Modul · Ohne Anmeldung

9,90 € einmalig · kein Abo · keine Versandkosten.
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4 gewinnt | Jura

Mobiliar­sachen­recht

Verstehen.
Anwenden.
Wiederholen.

Dein erster EinblickModul 01 kostenlos lesen
223
Seiten im Gesamtskript
12
Aufeinander aufbauende Module
14
Fälle mit Lösungen
60
Wiederholungsfragen
240
Begleitende Karteikarten

Jetzt kostenlos kennenlernen

Ein ganzes Modul. Ein klarer Einblick.

Modul 01 · Sachen, Bestandteile und Grundprinzipien

Sachen, Bestandteile und Grundprinzipien

Ein vollständiges Modul aus dem Originalskript: Lernstoff, Prüfungsschritte, ein Fall mit ausformulierter Lösung und Wiederholungsfragen.

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18 Originalseiten · PDF · Ohne Anmeldung

So ist der Lernstoff aufgebaut

Lesen. Selbst lösen. Aktiv abrufen.

Zusammenhänge verstehen

Lerntexte erklären die Grundlagen und verbinden sie mit den passenden Normen. So findest du den Ausgangspunkt deiner Prüfung.

Am Fall anwenden

Fälle und Abwandlungen geben dir eine konkrete Aufgabe. Entwirf deine Lösungsskizze und vergleiche danach mit der Lösung.

Wissen abrufen

Wiederholungsfragen und begleitende Karten greifen Definitionen, Prüfungsschritte und Abgrenzungen auf. Antworte zuerst aus dem Kopf.

Der Inhalt im Überblick

Zwölf Module. Vom Einstieg zur vernetzten Prüfung.

Das Gesamtskript führt von den Grundlagen des Besitzes über die Eigentumsübertragung und den gutgläubigen Erwerb zu Herausgabe, Eigentümer-Besitzer-Verhältnis und Sicherungsrechten. Du verbindest Prüfungsschritte und Abgrenzungen mit ausformulierten Falllösungen.

  1. 01Sachen, Bestandteile und Grundprinzipien
  2. 02Besitz, Besitzerwerb und Besitzschutz
  3. 03Eigentumserwerb nach § 929 Satz 1 BGB
  4. 04Übereignung ohne erneute körperliche Übergabe
  5. 05Gutgläubiger Erwerb und Abhandenkommen
  6. 06Eigentumsvorbehalt und Anwartschaftsrecht
  7. 07Sicherungsübereignung und rechtsgeschäftliches Pfandrecht
  8. 08Gesetzlicher Eigentumserwerb und Ausgleich
  9. 09Herausgabe, Besitzrecht und konkurrierende Ansprüche
  10. 10Eigentümer-Besitzer-Verhältnis: Nutzungen und Schäden
  11. 11Verwendungen, Zurückbehaltung und Anspruchskonkurrenzen
  12. 12Eigentumsschutz und vernetzte Fälle

Vier echte Karten aus Modul 01

Was weißt du schon?

Formuliere erst deine Antwort. Decke danach die Erklärung auf und schlage die verlinkte Norm im Gesetz nach.

Modul 01 · DefinitionMOB-01-001 Was ist eine Sache im Sinne des § 90 BGB? Antwort aufdecken +Antwort zuklappen −

Eine Sache ist ein körperlicher Gegenstand. Er muss räumlich abgrenzbar und körperlich vorhanden sein. Ein Laptop oder eine Speicherkarte erfüllt diese Anforderungen. Eine Forderung oder ein Datensatz ist zwar möglicherweise wirtschaftlich wertvoll, aber für sich genommen keine Sache. Tiere sind nach § 90a keine Sachen; die Sachvorschriften gelten für sie grundsätzlich entsprechend, soweit nichts anderes bestimmt ist.

Modul 01 · DefinitionMOB-01-002 Was bezeichnet Eigentum und wie unterscheidet es sich vom Besitz? Antwort aufdecken +Antwort zuklappen −

Eigentum ist das umfassende dingliche Herrschaftsrecht an einer Sache. Der Eigentümer darf innerhalb der gesetzlichen Grenzen mit ihr verfahren und andere ausschließen. Besitz betrifft dagegen die tatsächliche Sachherrschaft. Ein Mieter kann deshalb unmittelbarer Besitzer einer Sache sein, die seinem Vermieter gehört. Weder Besitz noch Benutzung beweist für sich allein Eigentum.

Modul 01 · DefinitionMOB-01-003 Wann sind Bestandteile einer Sache nach § 93 BGB wesentlich? Antwort aufdecken +Antwort zuklappen −

Wesentliche Bestandteile sind Teile, die nicht voneinander getrennt werden können, ohne dass einer zerstört oder in seinem Wesen verändert wird. Solange die Verbindung besteht, sind besondere Rechte an den einzelnen Teilen ausgeschlossen. Prüfe die konkreten Trennungsfolgen; die bloße Befestigung, der Preis eines Teils oder ein vorübergehender Funktionsausfall der Gesamtsache entscheidet noch nicht.

Modul 01 · DefinitionMOB-01-004 Welche Voraussetzungen kennzeichnen Zubehör nach § 97 BGB? Antwort aufdecken +Antwort zuklappen −

Zubehör ist eine bewegliche Sache, die kein Bestandteil der Hauptsache ist, deren wirtschaftlichem Zweck dauerhaft dienen soll und in einem entsprechenden räumlichen Verhältnis zu ihr steht. Zusätzlich muss die Verkehrsauffassung diese Zuordnung tragen. Zubehör bleibt rechtlich selbstständig; vorübergehende Trennung beseitigt die Zubehöreigenschaft nicht ohne Weiteres. Eine nur zufällig danebenliegende Sache wird ebenso wenig Zubehör wie jedes gemeinsam verkaufte Stück.

Diese Vorschau zeigt vier ausgewählte Karten. Der vollständige Begleitsatz umfasst 240 Karten zu allen zwölf Modulen.