Zusammenhänge verstehen
Lerntexte erklären die Grundlagen und verbinden sie mit den passenden Normen. So findest du den Ausgangspunkt deiner Prüfung.
Immobiliarsachenrecht · Skript und Karteikarten
Wann gehört dir ein Grundstück, und wie wird dein Anspruch gesichert? Verstehe Auflassung, Grundbuch und Vormerkung. Prüfe Grundstückserwerb, Hypothek und Grundschuld und ordne die dinglichen Ansprüche am Fall ein. Zwölf Module, Fälle mit Lösungen und 240 Karteikarten für einmalig 9,90 €. Das erste Modul kannst du kostenlos lesen.
19 Seiten als PDF · Vollständiges erstes Modul · Ohne Anmeldung
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4 gewinnt | Jura
Verstehen.
Anwenden.
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Modul 01 · Grundstück, Bestandteile, Zubehör und dingliche Rechte
Ein vollständiges Modul aus dem Originalskript: Lernstoff, Prüfungsschritte, ein Fall mit ausformulierter Lösung und Wiederholungsfragen.
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So ist der Lernstoff aufgebaut
Lerntexte erklären die Grundlagen und verbinden sie mit den passenden Normen. So findest du den Ausgangspunkt deiner Prüfung.
Fälle und Abwandlungen geben dir eine konkrete Aufgabe. Entwirf deine Lösungsskizze und vergleiche danach mit der Lösung.
Wiederholungsfragen und begleitende Karten greifen Definitionen, Prüfungsschritte und Abgrenzungen auf. Antworte zuerst aus dem Kopf.
Der Inhalt im Überblick
Das Gesamtskript behandelt Grundstückseigentum, Grundbuch, Vormerkung, Hypothek und Grundschuld sowie weitere Rechte am Grundstück. Du verbindest Erwerb, Rang und dingliche Ansprüche mit Prüfungsschritten und ausformulierten Falllösungen.
Vier echte Karten aus Modul 01
Formuliere erst deine Antwort. Decke danach die Erklärung auf und schlage die verlinkte Norm im Gesetz nach.
Ein Grundstück ist ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch als selbstständige Einheit unter einer eigenen laufenden Nummer im Bestandsverzeichnis geführt wird. Entscheidend ist diese rechtliche Zuordnung. Ein gemeinsam umzäuntes Anwesen kann mehrere Grundstücke enthalten; ein Grundstück kann wiederum mehrere Flurstücke umfassen. Ein Grundbuchblatt und ein Grundstück sind ebenfalls nicht notwendig identisch.
Nach § 93 BGB sind Bestandteile wesentlich, wenn ihre Trennung einen Teil zerstört oder in seinem Wesen verändert. Sie können während dieser Zuordnung keinen besonderen Rechten unterliegen. § 94 ergänzt dies insbesondere um fest mit dem Boden verbundene Sachen und zur Gebäudeherstellung eingefügte Sachen. Deshalb kann ein dauerhaftes Haus grundsätzlich nicht getrennt vom Grundstückseigentum einer anderen Person gehören.
Ein Scheinbestandteil ist eine trotz Verbindung rechtlich selbstständige Sache, die nach § 95 BGB gerade nicht Bestandteil wird. Erfasst sind insbesondere Sachen, die nach der bei Verbindung erkennbaren Planung nur vorübergehend verbunden sein sollen. Daneben besteht die Ausnahme für Gebäude oder Werke in Ausübung eines Rechts am fremden Grundstück. Bloße technische Entfernbarkeit genügt für die erste Variante nicht.
Zubehör ist eine bewegliche Sache, die kein Bestandteil ist, dem wirtschaftlichen Zweck der Hauptsache dauerhaft dienen soll und in einem entsprechenden räumlichen Verhältnis zu ihr steht. Die Verkehrsauffassung muss diese Einordnung tragen. Zubehör bleibt selbstständig und kann auch einem Dritten gehören. Vorübergehende Benutzung begründet die Zuordnung nicht; eine nur vorübergehende Entfernung beseitigt sie grundsätzlich ebenfalls nicht.
Diese Vorschau zeigt vier ausgewählte Karten. Der vollständige Begleitsatz umfasst 240 Karten zu allen zwölf Modulen.