Zusammenhänge verstehen
Lerntexte erklären die Grundlagen und verbinden sie mit den passenden Normen. So findest du den Ausgangspunkt deiner Prüfung.
ZPO I · Skript und Karteikarten
Welches Gericht ist zuständig, wer muss was beweisen und was passiert, wenn eine Partei nicht erscheint? Verstehe Klage, Parteien, Streitgegenstand und Prozessbeendigung. Lerne Rechtskraft und Rechtsbehelfe anhand klarer Prüfungsschritte und ausformulierter Fälle. 8 Module, Fälle mit Lösungen und 112 Karteikarten für einmalig 4,90 €. Das erste Modul kannst du kostenlos lesen.
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4 gewinnt | Jura
Verstehen.
Anwenden.
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Modul 01 · Klage und Prozessgrundsätze
Ein vollständiges Modul aus dem Originalskript: Lernstoff, Prüfungsschritte, ein Fall mit ausformulierter Lösung und Wiederholungsfragen.
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So ist der Lernstoff aufgebaut
Lerntexte erklären die Grundlagen und verbinden sie mit den passenden Normen. So findest du den Ausgangspunkt deiner Prüfung.
Fälle und Abwandlungen geben dir eine konkrete Aufgabe. Entwirf deine Lösungsskizze und vergleiche danach mit der Lösung.
Wiederholungsfragen und begleitende Karten greifen Definitionen, Prüfungsschritte und Abgrenzungen auf. Antworte zuerst aus dem Kopf.
Der Inhalt im Überblick
Das Kompaktskript führt von Klage und Prozessgrundsätzen über Zuständigkeit, Parteien und Streitgegenstand zu Vortrag und Beweis. Du prüfst Säumnis, Einspruch und Prozessbeendigung und ordnest Rechtskraft, Rechtsbehelfe und das Mahnverfahren ein. Acht ausformulierte Falllösungen verbinden den Stoff mit der Anwendung.
Kompaktes Lernpaket zum zivilprozessualen Erkenntnisverfahren für die staatliche Pflichtfachprüfung des ersten Examens. Der Prüfungsumfang richtet sich nach deinem Bundesland. Grundkenntnisse im materiellen Zivilrecht helfen beim Einstieg. Zwangsvollstreckung wird nur zur Abgrenzung angesprochen; ZPO II ist ein getrenntes Paket und hier nicht enthalten.
Vier echte Karten aus Modul 01
Formuliere erst deine Antwort. Decke danach die Erklärung auf und schlage die verlinkte Norm im Gesetz nach.
Die Parteien bestimmen grundsätzlich Beginn, Gegenstand und Beendigung des Rechtsstreits. Der Kläger begrenzt mit seinem Antrag die gerichtliche Entscheidung. Das Gericht darf ihm weder mehr noch etwas anderes zusprechen; eine vom Antrag umfasste geringere Leistung bleibt möglich. Ein offensichtlich bestehender Anspruch erweitert den Antrag nicht.
Grundsätzlich liefern die Parteien den tatsächlichen Prozessstoff. Sie müssen vollständig und wahrheitsgemäß vortragen. Nicht bestrittene Tatsachen gelten regelmäßig als zugestanden, sofern sich keine Bestreitensabsicht aus dem übrigen Vorbringen ergibt. Das Gericht bewertet den vorgetragenen Sachverhalt rechtlich, ermittelt aber nicht beliebige fehlende Tatsachen für die Parteien.
Eine Klage ist schlüssig, wenn die vom Kläger behaupteten Tatsachen, ihre Richtigkeit unterstellt, die beantragte Rechtsfolge tragen. Dazu werden die Behauptungen unter eine passende Anspruchsgrundlage subsumiert. Ob erheblich bestrittene Tatsachen tatsächlich bewiesen werden können, ist eine andere Frage. Schlüssigkeit ersetzt deshalb keine erforderliche Beweisaufnahme.
Sie muss Parteien und Gericht bezeichnen sowie Gegenstand und Grund des erhobenen Anspruchs und einen bestimmten Antrag enthalten. Der Lebenssachverhalt muss erkennen lassen, welcher Anspruch entschieden werden soll. Bei Geldforderungen ist grundsätzlich der Betrag anzugeben; eine vollständige juristische Begründung verlangt diese Vorschrift dagegen nicht.
Diese Vorschau zeigt vier ausgewählte Karten. Der vollständige Begleitsatz umfasst 112 Karten zu allen 8 Modulen.