Verwaltungsrecht AT · Skript und Karteikarten

Verwaltungsrecht AT
Mit Rechtsschutzgrundlagen.

Verwaltungsakt, Verwaltungsverfahren und Ermessen: Verstehe die Grundlagen des Verwaltungshandelns, prüfe seine Rechtmäßigkeit und lerne die Grundlagen des gerichtlichen Rechtsschutzes. Zwölf Module, Fälle mit Lösungen und 240 Karteikarten für einmalig 9,90 €. Das erste Modul kannst du kostenlos lesen.

10 Seiten als PDF · Vollständiges erstes Modul · Ohne Anmeldung

9,90 € einmalig · kein Abo · keine Versandkosten.
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4 gewinnt | Jura

Verwaltungs-
recht AT

Verstehen.
Anwenden.
Wiederholen.

Dein erster EinblickModul 01 kostenlos lesen
146
Seiten im Gesamtskript
12
Aufeinander aufbauende Module
14
Fälle mit Lösungen
60
Wiederholungsfragen
240
Begleitende Karteikarten

Jetzt kostenlos kennenlernen

Ein ganzes Modul. Ein klarer Einblick.

Modul 01 · Verwaltung und anwendbares Recht

Verwaltung und anwendbares Recht

Ein vollständiges Modul aus dem Originalskript: Lernstoff, Prüfungsschritte, ein Fall mit ausformulierter Lösung und Wiederholungsfragen.

Leseprobe als PDF öffnen ↗

10 Originalseiten · PDF · Ohne Anmeldung

So ist der Lernstoff aufgebaut

Lesen. Selbst lösen. Aktiv abrufen.

Zusammenhänge verstehen

Lerntexte erklären die Grundlagen und verbinden sie mit den passenden Normen. So findest du den Ausgangspunkt deiner Prüfung.

Am Fall anwenden

Fälle und Abwandlungen geben dir eine konkrete Aufgabe. Entwirf deine Lösungsskizze und vergleiche danach mit der Lösung.

Wissen abrufen

Wiederholungsfragen und begleitende Karten greifen Definitionen, Prüfungsschritte und Abgrenzungen auf. Antworte zuerst aus dem Kopf.

Der Inhalt im Überblick

Zwölf Module. Vom Einstieg zur vernetzten Prüfung.

Das Gesamtskript behandelt Verwaltungsrecht AT mit Rechtsschutzgrundlagen: Verwaltungshandeln, Verwaltungsakt, Verfahren, Ermessen, Aufhebung und öffentlich-rechtlicher Vertrag. Du verbindest die Grundlagen mit Prüfungsaufbau, Abgrenzungen und Fallanwendung.

  1. 01Verwaltung und anwendbares Recht
  2. 02Befugnisse und subjektive Rechte
  3. 03Handlungsformen und Verwaltungsakt
  4. 04Verfahren und Zuständigkeit
  5. 05Form, Bekanntgabe und Wirksamkeit
  6. 06Rechtmäßigkeit und Ermessen
  7. 07Fehlerfolgen und Bestandskorrektur
  8. 08Nebenbestimmungen und Zusicherung
  9. 09Rücknahme, Widerruf und Erstattung
  10. 10Öffentlich-rechtlicher Vertrag
  11. 11Ansprüche und tatsächliches Handeln
  12. 12Rechtsschutz und vernetzte Fälle

Vier echte Karten aus Modul 01

Was weißt du schon?

Formuliere erst deine Antwort. Decke danach die Erklärung auf und schlage die verlinkte Norm im Gesetz nach.

Modul 01 · DefinitionVAT-01-001 Was bedeutet Verwaltung im materiellen Sinn? Antwort aufdecken +Antwort zuklappen −

Gemeint ist staatliche Tätigkeit, die sich insbesondere von Gesetzgebung und Rechtsprechung abgrenzt: etwa Genehmigungen, Leistungsgewährung oder Gefahrenabwehr. Der Begriff beschreibt eine Funktion. Ob die betreffende Stelle eine Behörde ist und welches Recht gilt, musst du gesondert prüfen.

Modul 01 · AbgrenzungVAT-01-002 Wie unterscheiden sich organisatorischer und formeller Verwaltungsbegriff? Antwort aufdecken +Antwort zuklappen −

Organisatorisch geht es um die Einrichtungen der Verwaltung. Formell ist Verwaltung die Tätigkeit dieser Einrichtungen, unabhängig von ihrem Inhalt. Materiell wird dagegen die Verwaltungsfunktion beschrieben. Eine Behörde kann auch privatrechtlich handeln; ihre organisatorische Zuordnung entscheidet nicht allein über die Rechtsnatur.

Modul 01 · DefinitionVAT-01-003 Was ist eine Behörde im Sinne des VwVfG? Antwort aufdecken +Antwort zuklappen −

Eine Behörde ist funktional eine Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Entscheidend ist die Aufgabe, nicht allein der Name der Organisation. Ein privater Rechtsträger kann bei entsprechender Beleihung öffentlich-rechtliche Befugnisse ausüben; bloße Verwaltungshelfer handeln dagegen grundsätzlich unterstützend.

Modul 01 · AbgrenzungVAT-01-004 Warum sind Behörde und Rechtsträger nicht dasselbe? Antwort aufdecken +Antwort zuklappen −

Die Behörde handelt als organisatorische Stelle; ihr Handeln wird einem Rechtsträger zugerechnet, etwa dem Bund, einem Land oder einer Gemeinde. Im Rechtsschutz sind deshalb Zuständigkeit der handelnden Behörde und die Bestimmung des richtigen Beklagten getrennte Fragen.

Diese Vorschau zeigt vier ausgewählte Karten. Der vollständige Begleitsatz umfasst 240 Karten zu allen zwölf Modulen.