Strafrecht BT: Vermögensdelikte · Skript und Karteikarten

Strafrecht BT
Vermögensdelikte.

Diebstahl, Raub, Betrug und weitere Vermögensdelikte: Lerne die Tatbestände und erkenne die entscheidenden Unterschiede im Fall. Zwölf Module, Fälle mit Lösungen und 240 Karteikarten für einmalig 9,90 €. Das erste Modul kannst du kostenlos lesen.

8 Seiten als PDF · Vollständiges erstes Modul · Ohne Anmeldung

9,90 € einmalig · kein Abo · keine Versandkosten.
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4 gewinnt | Jura

Strafrecht
BT

Verstehen.
Anwenden.
Wiederholen.

Dein erster EinblickModul 01 kostenlos lesen
108
Seiten im Gesamtskript
12
Aufeinander aufbauende Module
14
Fälle mit Lösungen
60
Wiederholungsfragen
240
Begleitende Karteikarten

Jetzt kostenlos kennenlernen

Ein ganzes Modul. Ein klarer Einblick.

Modul 01 · Diebstahl und Zueignung

Diebstahl und Zueignung

Ein vollständiges Modul aus dem Originalskript: Lernstoff, Prüfungsschritte, ein Fall mit ausformulierter Lösung und Wiederholungsfragen.

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8 Originalseiten · PDF · Ohne Anmeldung

So ist der Lernstoff aufgebaut

Lesen. Selbst lösen. Aktiv abrufen.

Zusammenhänge verstehen

Lerntexte erklären die Grundlagen und verbinden sie mit den passenden Normen. So findest du den Ausgangspunkt deiner Prüfung.

Am Fall anwenden

Fälle und Abwandlungen geben dir eine konkrete Aufgabe. Entwirf deine Lösungsskizze und vergleiche danach mit der Lösung.

Wissen abrufen

Wiederholungsfragen und begleitende Karten greifen Definitionen, Prüfungsschritte und Abgrenzungen auf. Antworte zuerst aus dem Kopf.

Der Inhalt im Überblick

Zwölf Module. Vom Einstieg zur vernetzten Prüfung.

Das Gesamtskript behandelt Vermögensdelikte und verbindet die Grundlagen mit Prüfungsaufbau, Abgrenzungen und Fallanwendung.

  1. 01Diebstahl und Zueignung
  2. 02Besonders schwere und qualifizierte Diebstähle
  3. 03Unterschlagung und Strafantrag
  4. 04Raub und Finalzusammenhang
  5. 05Qualifizierter Raub und räuberischer Diebstahl
  6. 06Erpressung und räuberische Erpressung
  7. 07Betrug und Vermögensverfügung
  8. 08Betrugsschaden und Mehrpersonenverhältnisse
  9. 09Computerbetrug und Leistungserschleichung
  10. 10Untreue und Vermögensbetreuung
  11. 11Hehlerei und Geldwäsche
  12. 12Sachbeschädigung und vernetzte Vermögensfälle

Vier echte Karten aus Modul 01

Was weißt du schon?

Formuliere erst deine Antwort. Decke danach die Erklärung auf und schlage die verlinkte Norm im Gesetz nach.

Modul 01 · PrüfungSTV-01-001 Wie prüfst du § 242 Abs. 1 StGB? Antwort aufdecken +Antwort zuklappen −

Objektiv: fremde bewegliche Sache und Wegnahme. Subjektiv: Vorsatz, Zueignungsabsicht sowie Rechtswidrigkeit der beabsichtigten Zueignung und darauf bezogener Vorsatz.

Anschließend folgen Rechtswidrigkeit und Schuld der Handlung. Die Zueignungsabsicht muss bereits bei der Wegnahme bestehen; ein späterer Behaltensentschluss begründet keinen rückwirkenden Diebstahl und eröffnet gegebenenfalls andere Tatbestände.

Modul 01 · DefinitionSTV-01-002 Was ist eine Sache im Sinne des Diebstahls? Antwort aufdecken +Antwort zuklappen −

Ein körperlicher Gegenstand; auch Flüssigkeiten und Tiere können Tatobjekte sein. Daten und Forderungen als solche sind keine Sachen.

Der körperliche Datenträger ist dagegen ein mögliches Objekt. Elektrische Energie wird durch eine besondere Vorschrift erfasst. Wirtschaftlicher Wert und Sachqualität sind getrennte Fragen; auch wertlose körperliche Gegenstände können geschützt sein.

Modul 01 · DefinitionSTV-01-003 Wann ist eine Sache beweglich? Antwort aufdecken +Antwort zuklappen −

Wenn sie tatsächlich fortgeschafft werden kann. Eine zunächst fest verbundene Sache kann durch die Tat selbst erst beweglich gemacht werden.

Maßgeblich sind die tatsächlichen Eigenschaften bei der Wegnahme. Eine frühere zivilrechtliche Zuordnung zu einem Grundstück schließt Diebstahl nach erfolgtem Ablösen nicht automatisch aus; Objekt und Eigentum bleiben gesondert zu prüfen.

Modul 01 · DefinitionSTV-01-004 Wann ist eine Sache fremd? Antwort aufdecken +Antwort zuklappen −

Wenn sie zumindest auch im Eigentum eines anderen steht. Miteigentum eines anderen genügt; Alleineigentum des Täters und Herrenlosigkeit schließen Fremdheit aus.

Eigentum und Besitz sind verschieden. Ein geliehener Gegenstand bleibt regelmäßig fremd. Ein Kaufvertrag allein überträgt nicht automatisch Eigentum an jedem ausgewählten Gegenstand; die tatsächliche Übereignung muss feststehen.

Diese Vorschau zeigt vier ausgewählte Karten. Der vollständige Begleitsatz umfasst 240 Karten zu allen zwölf Modulen.