Zusammenhänge verstehen
Lerntexte erklären die Grundlagen und verbinden sie mit den passenden Normen. So findest du den Ausgangspunkt deiner Prüfung.
Strafrecht BT: Vermögensdelikte · Skript und Karteikarten
Diebstahl, Raub, Betrug und weitere Vermögensdelikte: Lerne die Tatbestände und erkenne die entscheidenden Unterschiede im Fall. Zwölf Module, Fälle mit Lösungen und 240 Karteikarten für einmalig 9,90 €. Das erste Modul kannst du kostenlos lesen.
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4 gewinnt | Jura
Verstehen.
Anwenden.
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Modul 01 · Diebstahl und Zueignung
Ein vollständiges Modul aus dem Originalskript: Lernstoff, Prüfungsschritte, ein Fall mit ausformulierter Lösung und Wiederholungsfragen.
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So ist der Lernstoff aufgebaut
Lerntexte erklären die Grundlagen und verbinden sie mit den passenden Normen. So findest du den Ausgangspunkt deiner Prüfung.
Fälle und Abwandlungen geben dir eine konkrete Aufgabe. Entwirf deine Lösungsskizze und vergleiche danach mit der Lösung.
Wiederholungsfragen und begleitende Karten greifen Definitionen, Prüfungsschritte und Abgrenzungen auf. Antworte zuerst aus dem Kopf.
Der Inhalt im Überblick
Das Gesamtskript behandelt Vermögensdelikte und verbindet die Grundlagen mit Prüfungsaufbau, Abgrenzungen und Fallanwendung.
Vier echte Karten aus Modul 01
Formuliere erst deine Antwort. Decke danach die Erklärung auf und schlage die verlinkte Norm im Gesetz nach.
Objektiv: fremde bewegliche Sache und Wegnahme. Subjektiv: Vorsatz, Zueignungsabsicht sowie Rechtswidrigkeit der beabsichtigten Zueignung und darauf bezogener Vorsatz.
Anschließend folgen Rechtswidrigkeit und Schuld der Handlung. Die Zueignungsabsicht muss bereits bei der Wegnahme bestehen; ein späterer Behaltensentschluss begründet keinen rückwirkenden Diebstahl und eröffnet gegebenenfalls andere Tatbestände.
Ein körperlicher Gegenstand; auch Flüssigkeiten und Tiere können Tatobjekte sein. Daten und Forderungen als solche sind keine Sachen.
Der körperliche Datenträger ist dagegen ein mögliches Objekt. Elektrische Energie wird durch eine besondere Vorschrift erfasst. Wirtschaftlicher Wert und Sachqualität sind getrennte Fragen; auch wertlose körperliche Gegenstände können geschützt sein.
Wenn sie tatsächlich fortgeschafft werden kann. Eine zunächst fest verbundene Sache kann durch die Tat selbst erst beweglich gemacht werden.
Maßgeblich sind die tatsächlichen Eigenschaften bei der Wegnahme. Eine frühere zivilrechtliche Zuordnung zu einem Grundstück schließt Diebstahl nach erfolgtem Ablösen nicht automatisch aus; Objekt und Eigentum bleiben gesondert zu prüfen.
Wenn sie zumindest auch im Eigentum eines anderen steht. Miteigentum eines anderen genügt; Alleineigentum des Täters und Herrenlosigkeit schließen Fremdheit aus.
Eigentum und Besitz sind verschieden. Ein geliehener Gegenstand bleibt regelmäßig fremd. Ein Kaufvertrag allein überträgt nicht automatisch Eigentum an jedem ausgewählten Gegenstand; die tatsächliche Übereignung muss feststehen.
Diese Vorschau zeigt vier ausgewählte Karten. Der vollständige Begleitsatz umfasst 240 Karten zu allen zwölf Modulen.